Widerrufsrecht

Die Widerrufsbelehrung zu Ihrer Kenntnisnahme und Information

Allgemeine Information
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde am 14.06.2013 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und tritt ab dem 13.06.2014 in Kraft. Zahlreiche wesentliche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich, die auch den Maklervertrag betreffen.

Primäre Ziele der Verbraucherrechterichtlinie
– Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus
– Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten
– Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher
– Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel

Die Widerrufsbelehrung sollte entweder vor Übermittlung der Daten zur Immobilie an den Kunden erfolgen oder spätestens mit der Übersendung des Exposés als E-Mail Anhang.

Das Widerrufsrecht
Nach § 355 BGB hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung.
Bei Maklerverträgen lässt sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses oftmals nicht eindeutig bestimmen, da kein schriftlicher Vertrag erforderlich ist. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Meldet sich ein Kunde per Email auf ein im Internet (Portal oder Internetseite des Maklers) erhältliches Exposé etwa mit der Bitte um einen Besichtigungstermin, ist dies als Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages zu werten. Erhält der Interessent vom Makler – ebenfalls per Email – eine entsprechende Bestätigung, zum Beispiel durch Übersendung eines Exposés oder Bestätigung eines Besichtigungstermins als Antwort ist das Angebot angenommen und der Maklervertrag zustande gekommen. Die Anzeige oder das ohne Anfrage zu diesem Objekt übersandte Exposé selbst sind noch nicht als Angebot zu werten.

Die Widerrufsbelehrung
Der Makler muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also in dem Zeitpunkt, in dem er auf die Anfrage des Interessenten reagiert, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen.
Erteilt der Makler die Belehrung nicht, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. Solange kann der Vertrag noch widerrufen werden. Diese Widerrufsbelehrung muss in Textform erfolgen, also bestenfalls in Form einer PDF-Datei übermittelt werden, dies tut die GÖRU Immobilien Inh. Bernd Gögge auf diesem Wege.

Der Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c BGB n. F. Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief) verwenden.

Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag
Im Sinne des Gesetzes (§ 312b BGB n. F.) ist ein Vertrag grundsätzlich außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, wenn der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen wurde, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist. Damit ist auch der Ort des Verkaufs- oder Vermietungsobjektes geschlossene Vertrag widerrufbar.